: Störfälle im Bundesrat
■ Bundesrat billigte Störfallverordnung mit Änderungen / Alle Gentechnik–Anlagen genehmigungsbedürftig
Bonn (ap) - Die gesetzlichen Konsequenzen aus der Brandkatastrophe beim Schweizer Chemiekonzern Sandoz am 1. November 1986 sind in der Bundesrepublik differenzierter ausgefallen als von der Regierung vorgesehen. Der Bundesrat, die Vertretung der Länder, nahm am Freitag vor seiner Zustimmung zur Neufassung der Störfallverordnung rund 30 Änderungen vor. Dazu gehört die prinzipielle Klarstellung, daß der Begriff „Gemeingefahr“ sich auch auf eine schwerwiegende Gefährdung von Arbeitnehmern und Umwelt erstreckt. Darüber hinaus beschloß der Bundesrat, alle Anlagen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen und ihrer Stoffwechselprodukte sowie mit Zellkulturen mit biologisch aktiven Erbinformationen der Genehmigungspflicht zu unterwerfen. Die Bundesregierung hatte dies nur für den Umgang mit solchen Gentechnik–Produkten vorgesehen, „von denen erwiesen ist oder die im begründeten Verdacht stehen, daß sie bei Menschen, Tieren oder Pflanzen Krankheiten hervorrufen oder die Umwelt gefährden“. Für die Zukunft verlangte der Bundesrat allerdings von der Bundesregierung eine eigenständige, umfassende gesetzliche Regelung für die Gentechnik. Direkte Auswirkungen der Sandoz–Katastrophe sind eine erhebliche Ausweitung der Zahl der gemehmigungsbedürftigen Industrieanlagen und eine auf rund 300 Chemikalien verdoppelte Liste der gefährlichen Stoffe. Bei erheblichen Risiken für Menschen und Umwelt wird eine Sicherheitsanalyse vorgeschrieben, die bei der zuständigen Behörde hinterlegt werden muß.
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