: Neue Haftbefehle erlassen
■ Bislang sind insgesamt zwölf mutmaßliche kurdische Terroristen in Untersuchungshaft
Karlsruhe (ap/dpa) - Drei weitere Türken kurdischer Nationalität sind im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Angehörige der Arbeiterpartei Kurdistans verhaftet worden. Wie Generalbundesanwalt Kurt Rebmann am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen den 32jährigen Mustafa Erbil aus Paris, den 36 Jahre alten Haydar Kaytan, der keinen festen Wohnsitz hat, und gegen den gleichaltrigen Sait Yildirim aus Leverkusen erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und gegenüber Landsleuten bei sogenannten Bestrafungsaktionen Freiheitsberaubungen begangen zu haben. Unter ähnlichen Beschuldigungen waren bereits Mitte Februar elf zum großen Teil in der Bundesrepublik lebende Türken verhaftet worden. Gegen zwei von ihnen ist der Haftbefehl mittlerweile außer Vollzug gesetzt worden. Es sei offizielle Parteilinie, Abweichler aus den eigenen Reihen sowie Repräsentanten konkurrierender kurdischer Organisationen zu bekämpfen. Mit dieser Aufgabe seien „Teilkomitees“ beauftragt, die nach deutschem Strafrecht als terroristische Vereinigungen anzusehen waren. Vor dem Hintergrund der von der PKK, den Kurdistan–Komitees und anderen Organisationen in jüngster Zeit im In– und Ausland organisierten Protestaktionen mit Besetzung von Medien– und Behördenbüros widersprach Generalbundesanwalt Kurt Rebmann Vorstellungen, nach denen die erfolgten Durchsuchungen und Verhaftungen gegen Personen gerichtet gewesen seien, die sich für ein unabhängiges Kurdistan einsetzten und gegen den türkischen Staat agierten. Nach Rebmann geht es in den Ermittlungsverfahren einzig und allein um die Aufklärung von strafbaren Handlungen. Sie seien von den Beschuldigten nicht in der Türkei, sondern auf deutschem Boden begangen worden. Der Kampf um die Unabhängigkeit und das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes kann nach den Feststellungen Rebmanns nur im Rahmen der für alle Bürger geltenden Gesetze geführt werden.
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