: BI geht wegen verbotener „Mahn–Prozession“ vors BVG
Nürnberg (taz) - Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag im Eilverfahren das Verbot der „Mahn–Prozession“ zum WAA–Bauzaun bestätigt hat, will die Schwandorfer Bürgerinitiative nun im Hauptsacheverfahren notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Sprecher des Anti– WAA–Büros in Schwandorf erklärte: „Wir werden es nicht hinnehmen, daß über die Region um Wackersdorf ein generelles Demonstrationsverbot verhängt wird“. Seit Pfingsten 1986 ist jeder Versuch, eine Demonstration zum Baugelände genehmigen zu lassen, an den Gerichten gescheitert. Am Dienstag Abend trafen sich zur genehmigten Kundgebung etwa 300 WAA–Gegner am Wackersdofer Marktplatz. Mit einem Radioaktivitäts–Zeichen aus Grablichtern und einer Schweigeminute erinnerten sie an den Jahrestag der Katastrophe von Tschernobyl. Die Polizei hatte insgesammt 1.000 bis 1.500 Beamte aufgeboten, um die Zufahrtswege zum Baugelände abzuriegeln. Doch im Anschluß an die Kundgebung gelang es einigen TeilnehmerInnen trotzdem an den Sperren vorbei zu kommen und zum Bauzaun zu gelangen. Gestern haben in Schwndorf WAA– Gegner mehrere Kränze, die ursprünglich am WAA–Zaun niedergelegt werden sollten, einem völlig konsternierten Oberregierungsrat Haberland im Schwandorfer Landratsamt übergeben. Denn Oberregierungsrat Haberland ist federführend für das Verbot der Mahn–Prozession zuständig. wg.
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