A– gegen B–Länder

■ Bundesrat entschied über die Sozialhilfe–Finanzierung

Die CSU–Kampagne gegen Albrechts Koalition mit den SPD–Ländern in Sachen Finanzierung der Sozialhilfe ist sicher demagogisch gewesen, aber es war keineswegs bloße Demagogie. Es reicht nicht, der bayerischen Landesregierung nachzuweisen, daß sie selbst im Bundesrat wechselnde Mehrheiten gesucht hat, um Stoibers Vorwurf, Albrecht gefährde die Koalition, als bloßen Theaterdonner hinzustellen. Die Albrecht–Initiative bedeutet eine Schwächung der Bonner Koalition. Sie stellt die Mehrheitsfähigkeit der Bonner Wirtschafts– und Sozialpolitik zum ersten Mal in Frage. Junktim ja oder nein: Der Anspruch, daß der Bund die Hälfte der Sozialhilfe–Kosten tragen soll, gefährdet die Finanzierung der Steuerreform. Bislang war es Axiom Bonns gewesen, daß die Steuerreform den wirtschaftspolitischen Primat hat. Mit der Bundesratsentscheidung hört die steigende Dauerarbeitslosigkeit auf, eine beklagte Tatsache zu sein. Aus ihr ist jetzt „Handlungsbedarf“ geworden. Der Widerspruch der Zwei–Drittel–Gesellschaft ist in Form des Verteilungskampfes zwischen den A–Ländern, dem Norden, und den B–Ländern, dem Süden, zum offenen Konflikt geworden. Natürlich wird der Bundesratsbeschluß in einem Handel um finanzielle Ausgleichsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern enden. Das nimmt aber nichts von der Dramatik dieser Entscheidung. Koalitionsziele hin oder her - Albrecht, und nicht die sozialdemokratische Opposition, hat die politische Tagesordnung geändert. Der Primat lautet nunmehr: Wer finanziert das Elend, und wie wirds finanziert. Klaus Hartung