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Agent Mauss unterliegt Stern

München (dpa) - Werner Mauss, umstrittener Detektiv und V–Mann von Staatsschutzorganen, ist mit seiner Berufung im Rechtsstreit gegen den Stern und den Verlag Hoffmann und Campe weitgehend unterlegen. Soweit es um das bisher in 30.000 Exemplaren auf den Markt gebrachte Buch „Mauss - ein deutscher Agent“ von Stefan Aust ging, wurde die Berufung von Mauss gegen ein Urteil des Landgerichts München am Freitag vom OLG München insgesamt mangels Dringlichkeit kostenpflichtig zurückgewiesen. Im Fall der vom selben Autor verfaßten Illustriertenserie über Mauss erließ der Senat eine Einstweilige Verfügung, wonach „derzeitige oder künftige Wohnsitze“ des Agenten nicht veröffentlicht werden dürfen. Im übrigen wurde die Berufung verworfen, Werner Mauss muß die Kosten des Berufungsverfahrens zu drei Vierteln zahlen. (Aktenzeichen: 29 M 6222/87 und 29 M 3061/88) FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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