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Rechtsbruch bei Berufsverboten

Hannover (taz) - Im Berufsverbotsprozeß gegen den Gesamtschullehrer Karl–Otto Eckartsberg hat gestern der Rechtsvertreter des Weltgewerkschaftsbundes, der französische Anwalt Pierre Caldor, die Berufsverbotepraxis in der Bundesrepublik als Bruch des geltenden Internationalen Rechts bezeichnet. Der Rechtsanwalt aus Paris, der die Klage der Gewerkschaften bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen die Berufsverbote vertreten hat, berichtete vor der Disziplinarkammer des Verwaltungerichts Hannover über das Untersuchungsverfahren der IAO gegen die Bundesrepublik, in dem auch der „Fall Eckartsberg“ behandelt worden war. Der Untersuchungsausschuß habe festgestellt, so erklärte Caldor, daß die Berufsverbote eine Diskriminierung im Sinne der IAO–Konvention 111 darstellten, und der Bundesrepublik auferlegt, Gesetze und Praxis der Berufsverbote zu ändern. Der Bundesregierung warf Pierre Caldor vor, ein doppeltes Spiel zu betreiben. Zwar habe sie bereits im vergangenen Jahr den Beschluß der IAO gegen die Berufsverbote anerkannt. Betrachte ihn aber jetzt nicht als verbindlich; das, obwohl sie die IOA–Konvention 111 bereits 1961 ratifiziert und damit ins nationale Recht übernommen habe. ü.o.

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