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Startbahnschüsse: Haftbefehl gegen Steinbrück aufgehoben

Berlin/Frankfurt (taz) - Nach dreimonatiger Inhaftierung ist am 17.5. M.Steinbrück in Frankfurt aus der Haft entlassen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte Steinbrück vorgeworfen, er sei an den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeibeamte am 2.11.1987 an der Frankfurter Startbahn–West beteiligt gewesen. Als der Mann am 17.2.88 - aus Nicaragua kommend - auf dem Zürcher Flughafen landete, wurde er verhaftet. Den Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (§ 129a) mußte die BAW entsprechend dem Deutsch–Schweizer Auslieferungsabkommen allerdings fallenlassen. In der BRD wurde dem Mann die Beteiligung an einem Brandanschlag auf die Dresdner Bank in Frankfurt sowie der Raub einer Polizeidienstwaffe im Oktober 1986 in Hanau angelastet. Bereits Anfang Mai hatte die Bundesanwaltschaft ihre in die Öffentlichkeit lancierten Vorwürfe einer Beteiligung Steinbrücks an den Frankfurter Polizistenmorden zurücknehmen müssen. In Konsequenz offenbar neuer Ermittlungsergebnisse wurde nun auch der Haftbefehl gegen Steinbrück teilweise aufgehoben. -time–

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