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FDP gegen §218-Beratungsgesetz

FDP gegen §218-Beratungsgesetz

Die FDP hat sich gegen das geplante Beratungsgesetz zum Paragraph 218 ausgesprochen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Rasch verlangte gestern, Berlin dürfe im Bundesrat nicht einem Gesetz zustimmen, in dem das Beratungsziel von vornherein einseitig zum Schutz des ungeborenen Lebens festgelegt sei. Weiter ist die FDP nicht einverstanden mit dem Zwang zur Fortbildung für die Ärzteschaft. Sie sieht auch in der Trennung zwischen dem Arzt, der die Indikation ausstellt, und dem, der den Schwangerschaftsabbruch durchführt, wie es das neue Beratungsgesetz vorsieht, eine für die Frauen nicht zumutbare Situation. Daß die Verbesserung der Beratung zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen führe, zeige die Statisik. 1983 habe es 17.500 Geburten und 13.200 Abbrüche gegeben, im Jahr 1986 18.500 Geburten und 11.000 Abbrüche.

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