: Rechtsbruch in Cattenom
■ Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes bestätigt die Position der Bürgerinitiativen / Er bestätigte einen Verstoß gegen den Europäischen Atomvertrag / Urteil im September
Rechtsbruch in Cattenom
Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes bestätigt die
Position der Bürgerinitiativen / Er bestätigte einen Verstoß gegen den Europäischen Atomvertrag / Urteil im September
Luxemburg (taz) - Die französische Regierung hat mit ihrem Genehmigungsverfahren für das Atomkraftwerk Cattenom gegen geltendes Recht verstoßen. Zu dieser Einschätzung kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Gordon Slynn, in seinem Plädoyer vom Mittwoch. Wie der Europäische Gerichtshof bekanntgab, habe sich Slynn den Argumenten der Kläger - der Bürgerinitiativen und der saarländischen Landesregierung - weitgehend angeschlossen. Der Prozeß läuft bereits seit April. Der Generalanwalt stellt ausdrücklich fest, daß ein Mitgliedsstaat der EG vor dem Bau eines Atomkraftwerkes in Grenznähe die EG-Kommission rechtzeitig unterrichten muß.
Dies war im Falle Cattenom nicht geschehen. Frankreich habe damit gegen Artikel 37 des Europäischen Atomvertrages verstoßen. Das Straßburger Verwaltungsgericht hatte schon im September 1986 einen Verstoß Frankreichs gegen EG-Regelungen festgestellt, aber unter Hinweis auf die „im Spiel stehenden Interessen“ eine Aufhebung der Betriebsgenehmigung abgelehnt.
Der Bau der Blöcke drei und vier wurde allerdings vor einem Jahr vom Verwaltungsgericht Straßburg vorläufig gestoppt ebenfalls wegen Verstößen gegen das EG-Recht. Das Urteil will der Gerichtshof im September sprechen. Sollte er - wie üblich - dem Generalanwalt folgen, wäre dies eine kleine Sensation. Das Verfahren wird nach dem Urteil „der französischen Justiz übergeben“, die dann praktische Konsequenzen ziehen soll.
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