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Weitere Verschärfung des Asylrechts

Weitere Verschärfung des Asylrechts

Bonn (dpa/taz) - In erster Lesung hat sich der Bundestag gestern erneut mit dem Asylverfahrensrecht beschäftigt. Nach einer Vorlage der Bundesregierung soll das Gesetz nun zum wiederholten Male verschärft werden, um die Zahl der Asylbewerber in der BRD zu reduzieren. Kern der Novellierung ist die Festschreibung der bislang bis 1988 befristeten Schnellverfahren zur Durchsetzung der Ausreise, und die Verweigerung von Prozeßkosten für Asylbewerber. Während Grüne und SPD der Bundesregierung Ausländerfeindlichkeit vorwarfen, begründeten CDU-Sprecher den Gesetzentwurf mit dem Argument, „90 Prozent der Antragsteller seien gar nicht politisch verfolgt“. Im übrigen so die CDU zeigten die Zahlen der Bewerber in diesem Jahr bereits wieder eine stark ansteigende Tendenz.

Diesem Argument hat die Arbeiterwohlfahrt entgegengehalten, daß im Innenministerium die Zahlen manipuliert würden: Von den 1987 gezählten 57.379 Asylsuchenden seien 27.000, die entweder in andere Länder weitergewandert oder ihren Antrag zurückgezogen hätten, nicht registriert worden. Tatsächlich habe sich dadurch fast die Hälfte der Verfahren erledigt. Die AWO plädiert deshalb gegen eine Gesetzesnovellierung und für die Anwendung der geltenden Regeln im Interesse der Asylsuchenden. Immer mehr politisch Verfolgten werde die Anerkennung schlicht verweigert.JG

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