ÖTV fühlt sich getäuscht

■ Konflikt um Paragraphen 15 (7) noch nicht beigelegt / Gewerkschaft wirft Arbeitgebern Vertragsbruch vor / ÖTV will Vertrag nicht ohne umstrittenen Paragraphen unterschreiben

ÖTV fühlt sich getäuscht

Konflikt um Paragraphen 15 (7) noch nicht beigelegt /

Gewerkschaft wirft Arbeitgebern Vertragsbruch vor / ÖTV will Vertrag nicht ohne umstrittenen Paragraphen unterschreiben

Berlin (taz) - Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) hat die öffentlichen Arbeitgeber in einem Brief an Innenminister Zimmermann aufgefordert, den Tarifvertrag über die Arbeitszeitverkürzung im Öffentlichen Dienst unverzüglich so umzusetzen, wie es der Vereinbarung zwischen den Tarifparteien vom 23. März dieses Jahres entspricht.Mit Befremden habe die ÖTV zur Kenntnis genommen, daß die Arbeitgeber sich geweigert hätten, bei den Redaktionsverhandlungen zur vertraglichen Ausfertigung des Tarifkompromisses vom März dieses Jahres den Paragraphen 15, Absatz 7 wieder in Kraft zu setzen. (siehe taz vom 14.6.) Der Paragraph legt fest, daß die Arbeitszeit mit dem Erreichen der Arbeitsstätte und nicht des Arbeitsplatzes beginnt. In dem am Tage der taz-Veröffentlichung geschriebenen Brief der ÖTV-Vorsitzenden Monika Wulf-Mathies und des für Tarifpolitik zuständigen ÖTV-Vorstandsmitgliedes Willi Hanss heißt es, die Veränderung des Paragraphen 15 (7) sei nicht Gegenstand des Tarifergebnisses gewesen. Es komme deshalb „einem Vertragsbruch gleich, wenn die öffentlichen Arbeitgeber nun versuchen, über die Redaktionsverhandlungen materielle Verschlechterungen durchzusetzen“. Die ÖTV verweist als Beleg für diese These auf den Text der Vereinbarung vom 23. März, dem Tag des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst: „Die zum 31.12.1987 gekündigten Vorschriften über die Arbeitszeit werden mit Wirkung vom 01.01.1988 wieder in Kraft gesetzt.“

Die ÖTV-Führung kündigte an, den Tarifvertrag ohne Einbeziehung des Paragaphen 15 (7) über die volle Laufzeit des Vertrages bis 1991 nicht zu unterschreiben. Ob die Arbeitgeber bei ihrer Behauptung bleiben, es habe in der Nacht zum 23. März eine Absprache zwischen Wulf-Mathies, Hanss und den Arbeitgebervertretern darüber gegeben, die Kontroverse um den Paragraphen 15 (7) zunächst auszuklammern, konnte gestern nicht geklärt werden. marke