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■ Szene-KalenderKatastrophenschutz - Zivilschutz! Verharmlosung der Bedrohung?

Zivilschutz ist die humanitäre Aufgabe, die Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalles zu schützen, und die für das Überleben der Bevölkerung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen....

Paragraph 1, Absatz 1 des Entwurfs eines Zivilschutzgesetzes.

Textauszug: Unter Katastrophe wird im allgemeinen Sprachgebrauch jedes akute und schreckliche Ereignis verstanden. Dies macht die saubere Trennung zwischen Katastrophen- und Zivilschutzmedizin schwierig. Wir halten es jedoch für unumgänglich, klar zwischen Medizin für den Frieden und einer Medizin für den Krieg zu unterscheiden. Eine Katastrophenmedizin, die der Bevölkerung suggeriert, im Falle einer militärischen Auseinandersetzung in Europa sei ein Überleben möglich, dient letztlich der Kriegsvorbereitung. Bei erhaltener Infrastruktur kann auch bei einem Großunfall im Frieden jeder Verletzte optimal betreut werden, eine Aussonderung von Schwerverletzten (Triage) ist nich erforderlich. Bei atomaren Katastrophen handele es sich um einen Reaktorunfall oder um die Explosion eines Atomsprengkopfes - ist medizinische Hilfe ohnehin unmöglich. Schutz bietet hier allein die Prävention.

Am Dienstag, 28. Juni findet hierzu eine Podiumsdiskussion im Hospitalhof Stuttgart, Buchsenstraße 10, statt. Diskussionsteilnehmer sind unter anderem Dr. rer. nat. Wolfgang Send, Technisches Hilfswerk Göttingen; Wolfgang Gehle, Leiter des Amtes für Zivilschutz Stuttgart; Dr. med. Franz-Josef Große-Ruyken, Präsident der Landesärztlichen Vereinigung Baden-Würtemberg; Stefan Kuntze, Richter am Verwaltungsgericht, Dr. med. Edith Schieferstein, IPPNW. Die Diskussionsleitung hat Pfarrer Helmut A. Müller.

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