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Hessens Schulpolitik rückgewendet

Frankfurt (taz) - Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat gestern die von der CDU/FDP-Landesregierung per Übergangsverordnung eingeführte Selektierung der SchülerInnen durch die Lehrer nach der Grundschule in die drei CDU-Schultypen Hauptschule, Realschule und Gymnasium für verfassungswidrig erklärt. Damit kippten die Richter das Herzstück der christliberalen Schulwendepolitik. Die eingeführte „Probewoche“ und die sogenannte Eignungsfeststellung sind mit dem Urteil „null und nichtig“, wie der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Fritz Hertle, gegenüber der taz erklärte: „Das staatliche Auslesemonopol ist damit vom Tisch.“

kpk

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