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Abgeordnete fragen - Senatoren antworten nicht

Das Beschmieren eines Heimes der „Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken“ mit rechtsradikalen Hetzparolen wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft des Landgerichtes „strafrechtlich überprüft“. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage im Abgeordnetenhaus hervor, die der SPD -Abgeordneten Pätzold gestellt hatte. Ob die Justiz gegen Unbekannt ermittelt, beantwortete der Justizsenator nicht. Pätzold wollte weiter wissen, ob die Staatsanwaltschaft in der letzten Zeit erfolgreich gegen Neonazis vorgegangen sei. Dies konnte der Justizsenator nicht beantworten, da die Staatsanwaltschaft keine entsprechende Statistik führt. Auch auf die letzte Frage bekam Pätzold keine genaue Antwort. Er hatte erklärt, daß die NPD mit Anzeigen und Schriften „rechtsradikalen Zuschnitts“ für sich werbe und „zum brieflichen oder telefonischen Kontakt“ auffordert. Pätzold wollte wissen, was dagegen strafrechtlich unternommen werde und ob der Senat bei den Alliierten auf „konsequente Verbotsformen“ hinwirke. In der Antwort wird nur die alliierte Anordnung zitiert, die das NPD-Auftrittsverbot regelt. Ob gegen die NPD ein Verfahren anhängig ist oder angestrebt wird, geht aus der Antwort nicht hervor.

ccm

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