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„Nachrüstung“ für RBU ist perfekt

Hessens Umweltminister Weimar erteilt erste Teilerrichtungsgenehmigung für die „Reaktor Brennelemente Union“ / Das komplette Genehmigungsverfahren soll noch in diesem Jahr zum Abschluß kommen  ■  Von Klaus-Peter Klingelschmitt

Wiesbaden (taz) - Aufgrund eines „vorläufigen positiven Gesamturteils“ hat der hessische Umweltminister Karlheinz Weimar (CDU) der Hanauer Atomfirma „Reaktor Brennelemente Union“ (RBU) am Mittwoch die erste Teilerrichtungsgenehmigung nach Paragraph 7 des Atomgesetzes erteilt. Mit der Genehmigung, so der Minister in Wiesbaden, könne jetzt für die RBU die „Nachrüstung auf das heutige, hohe Sicherheitsniveau“ endlich beginnen. Im einzelnen umfaßt die Genehmigung die Errichtung bzw. die nachträgliche Genehmigung und Nachrüstung eines Großteils der Produktionsgebäude mit den „Einfriedungsanlagen“ sowie den aus Brandschutzgründen notwendig gewordenen Abriß des alten Uranlagers und dessen Neuerrichtung „unter verbesserten Sicherheitsbedingungen“.

Weimar betonte, mit dieser ersten Teilerrichtungsgenehmigung sie die umstrittene Praxis der Vergabe von Vorabzustimmungen für einzelne Betriebsveränderungen beendet. Die insgesamt 17 für die RBU in der Vergangenheit erteilten und noch geltenden Vorabzustimmungen sollen jetzt von dem Schweizer Ingenieurbüro „Motor Columbus“ auf der Grundlage des Alkem -Urteils begutachtet werden. Das Hanauer Landgericht hatte seinerzeit die für die Plutoniumfabrik Alkem erteilten Vorabzustimmungen für nicht rechtmäßig erklärt.

Unabhängig vom Ausgang der Begutachtung der Vorabzustimmungen durch das Schweizer Büro prognostizierte der Minister ein Ende des gesamten RBU -Genehmigungsverfahrens für Ende 1988, obgleich die erteilten Vorabzustimmungen Grundlage für die Gesamtgenehmigung werden sollen. Noch im Juli will Weimar den vom Ministerium erarbeiteten Antrag für den „Übergangsbetrieb“ der RBU der Öffentlichkeit vorstellen und diese Öffentlichkeit dann am laufenden Genehmigungsverfahren beteiligen. Die erteilte erste Teilerrichtungsgenehmigung betrifft nämlich nicht die laufende Produktion bei der RBU, sondern lediglich die Gebäudesubstanzen auf dem Gelände der Atomfirma. Bis zum Abschluß des gesamten Verfahrens darf die RBU, nach Auffassung des Ministers, auf der Basis der Übergangsverordnung zur Novellierung des Atomgesetzes aus dem Jahre 1975 weiterproduzieren wie in den vergangenen 13 Jahren auch - mit einer seinerzeit genehmigten Menge von 400 Jahrestonnen hochangereicherm Uran.

RBU-Sprecher Rainer Jend zeigte sich hochzufrieden. Für BI -Sprecher Eduard Bernhard hat sich Umweltminister Weimar von der Atomindustrie „knebeln“ lassen. Einer Atomfirma, gegen die insgesamt drei Strafanzeigen erstattet wurden und bei der es zu zahlreichen Unfällen kam, dürfe man keine Teilerrichtungsgenehmigung erteilen. Die RBU, so Bernhard abschließend, arbeite schließlich seit mehr als einem Jahrzehnt ohne Genehmigung.

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