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Klage gegen Erdgassteuer?

■ Gaswerke wollen beim Europäischen Gerichtshof klagen / EG-Kommission prüft möglichen Verstoß gegen „Stillhalteklausel“ / Hirsch lehnt Erdgassteuer ab / Sondersitzung des Bundestags

Berlin (ap/dpa) - Die Gas- und Wasserwirtschaft der Bundesrepublik will beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg gegen die von der Bonner Koalition geplante Erdgassteuer klagen. Der Geschäftsführer der Hamburger Gaswerke, Hartmann, kündigte an der Bundesverband der deutschen Wasser- und Gaswirtschaft werde gerichtlich gegen die neue Steuer vorgehen, sobald sie endgültig beschlossen sei. Ihre Einführung sei „ein eklatanter Verstoß“ gegen den EG-Ministerratsbeschluß, wonach im europäischen Binnenmarkt die Verbrauchssteuern nicht erhöht werden sollten.

Die EG-Kommission will die Bonner Pläne zur Einführung einer Steuer auf Erdgas prüfen. Es gebe aber keine rechtliche Grundlage, um gegen die deutschen Steuerpläne vorzugehen, sagte ein Sprecher der EG-Behörde.CDU/CSU und FDP hatten sich Anfang der Woche auf eine Steuer von drei Pfennig pro Kubikmeter Erdgas verständigt. Der Kommissionssprecher sagte, eine solche Steuer würde einer „Stillhalte-Klausel“ in den EG-Plänen zur Angleichung der Mehrwert- und Verbrauchssteuern zuwiderlaufen.

Der Einführung einer Erdgassteuer will der FDP -Bundestagsabgeordnete Burkhard Hirsch „unter den jetzt erkennbaren Umständen“ nicht zustimmen. Das FDP-Präsidium, das in Stuttgart tagte, befaßte sich ebenfalls mit der Steuerreform und der Haushaltspolitik. Über die Beratungen wurde offiziell nichts mitgeteilt. Der Parteivorsitzende Martin Bangemann erklärte nach der Sitzung lediglich, er gehe davon aus, daß die Steuerreform am Freitag im Bundesrat verabschiedet werden könne.

Die FDP hat am Mittwoch ihre Absicht präzisiert, im Verteidigungshaushalt kräftige Einsparungen vorzunehmen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Klaus Beckmann, kündigte an, seine Partei wolle aus dem Etat eine Milliarde Mark herausstreichen.

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