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Da strahlt der Schwarzwald

Im Hochschwarzwald droht der Abbau von Uran / Landesverwaltungsgerichtshof: Bergwerksinteressen wiegen schwerer als Landschaftsschutz und Fremdenverkehr / Land Baden-Württemberg muß neu über Abbau-Genehmigung entscheiden  ■  Aus Mannheim Rolf Gramm

Das größte europäische Uran-Vorkommen in der Schwarzwald -Gemeinde St. Blasien droht jetzt die Fremdenverkehridylle zu vernichten. Am Rande des Feldberg-Naturschutzgebiets des Ortsteils Menzenschwand will nämlich das Bergbauunternehmen „Gewerkschaft Brunhilde“ jährlich 10.000 Tonnen Uranerz abbauen - und konnte gestern vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof(VGH) einen wichtigen Erfolg erzielen: Die abschlägigen Bescheide des Landes Baden-Württemberg, die der „Gewerkschaft Brunhilde“ den Abbau untersagten, wurden von dem Gericht aufgehoben. Das Land muß nun erneut über den Uran-Abbau entscheiden und dabei berücksichtigen, daß das Unternehmen einen grundsätzlichen Anspruch auf Genehmigung ihres Vorhabens hat. Naturschutz- und Fremdenverkehrsinteressen müssen nach VGH-Ansicht hinter den Belangen des Uran-Bergbaus zurückstehen.

In dem 58-seitigen Urteil stellen die Richter fest, daß es keine Ablehnungsgründe gebe, die nicht durch Auflagen an das Unternehmen auszuräumen wären. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits wurde aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

5 bis 10.000 Tonnen Uran werden in dem wahrscheinlich größten europäischen Uran-Vorkommen in Menzenschwand vermutet. 1975 hatte das baden-württembergische Wirtschaftsministerium der „Gewerkschaft Brunhilde“ eine befristete Konzession zum Uran-Schürfen erteilt. Als das Unternehmen aber 1982 eine offizielle Genehmigung für den industriellen Abbau der Erze haben wollte, wurde dieser Antrag im Juni 1983 abgelehnt.

Gegen die Uran-Gewinnung sprach in den Augen der Landesregierung, daß das Abbauterritorium in einem Natur und Landschaftsschutzgebiet liegt. Zudem würde der Uran -Abbau zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Menzenschwander Fremdenverkehrs führen. Darüber hinaus sei es angesichts der günstigen Angebote von Uran auf dem Weltmarkt für die energiepolitischen Interessen des Landes sinnvoller, mit dem Abbau zu warten, bis die Versorgungssituation diesen erfordere.

Eine erste Klage des Unternehmens hatte 1984 das Freiburger Verwaltungsgericht abgelehnt. Das Bergbau-Unternehmen machte dagegen vor allem geltend, daß sich das Konzept einer Vorratshaltung in Menzenschwand nicht verwirklichen lasse, da die Grube im Fall der Einstellung des Bergbaus (zur Zeit werden zu Erkundungszwecken pro Jahr 10.000 Tonnen Uranerz gefördert) unwiderbringlich absaufen werde.

Dieser Auffassung schlossen sich jetzt die Richter des Verwaltungsgerichtshofs im wesentlichen an. Selbst die vorgebrachten Fremdenverkehrsinteressen seien nicht so wesentlich, daß sie schwerer wiegen würden als der Abbau des Uran.

Auch aus Gründen des Strahlenschutzes kann nach Richteransicht die Ausbeutung nicht untersagt werden. Aus einem vom VGH eingeholten Gutachten des Bundesgesundheitsamts ergebe sich, daß von der Grube „bei normalem Betrieb“ keine radioaktiven Strahlen ausgingen, die die von der Strahlenschutzverordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten.

Die Gefahr von Grenzwertüberschreitungen bestehe nach Auffassung von Gutachter Prof Dr. Ingbert Gans lediglich „bei außergewöhnlichen Verhältnissen, wie z.B. Unwettern“. Die Landesregierung, so gestanden die Richter des VGH immerhin zu, dürfe dem Abbauunternehmen daher Auflagen machen, die einer derartigen Strahlengefährdung begegnen sollen.

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