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Lieber Knast als weiter Ehe

Karlsruhe (dpa) - Zu einem Überfall auf eine Sparkassenfiliale entschloß sich ein Mann, nachdem ihm seine Frau wiederholt „die angeborenen Fehlbildung seines Genitals“ - so die Richter beim Karlsruher Bundesgerichtshof - vorgehalten und ihm gesagt hatte, daß er „kein Mann“ sei. Um seine Männlichkeit zu beweisen - und um von seiner Angetrauten wegzukommen - entschloß er sich zum Überfall. In der Hoffnung, daß damit „einige Probleme gelöst wären“.

Mit einem Messer und einer Plastiktüte bewaffnet zog er zur Filiale. Etwa 600 Meter davor sah er Polizeibeamte bei einer Unfallaufnahme und beschloß, sich sofort nach dem Überfall bei ihnen zu stellen. Unmaskiert betrat er das Gebäude, nahm eine Kundin als Geisel und erhielt am Kassenschalter über 20.000 Mark. Als er sich dann den Gesetzeshütern stellen wollte, waren diese aber schon gegangen. Nur mit großer Mühe konnte er Passanten überreden, die Polizei zu holen. Die stellten bei ihm dann außer einer Alkoholisierung auch eine „starke neurotische Störung“ fest.

Weil er bei dem Überfall keinen Vermögensvorteil angestrebt habe, hob der Karlsruher Bundesgerichtshof jetzt ein Urteil des Traunsteiner Landgerichtes auf, das den Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen räuberischer Erpressung verurteilt hatte. In der Begründung heißt es, der Mann habe von Anfang an das Geld nicht behalten wollen. Ihm könne keine rechtswidrige Bereicherung unterstellt werden.

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