WAA: Zweiter Anlauf in Neunburg

Bügerinitiativen wollen beim Erörterungstermin die „besseren Argumente“ detailliert vortragen / Abbröckeln der Beteiligung soll begrenzt bleiben / Auseinandersetzungen zwischen den Initiativen über Strategiefragen  ■  Von Gerd Rosenkranz

Neunburg vorm Wald (taz) - Nach dem furiosen Auftakt des WAA -Erörterungstermins in Neunburg vorm Wald am Montag fürchten die örtlichen Bürgerinitiativen das Abbröckeln der Beteiligung in den kommenden Tagen und Wochen. Mit der Unterbrechung des Erörterungstermins bis zum heutigen Mittwoch um 10 Uhr setze das Bayerische Umweltministerium seine von Anfang an verfolgte Strategie fort, die Teilnahme insbesondere für berufstätige EinwenderInnen zu einer „unzumutbaren Belastung“ zu machen. Das erklärten Vertreter der WAA-Gegner am Montag abend.

Angesichts der Rahmenbedingungen wertete BI-Sachbeistand Gerald Kirchner die Teilnehmerzahl am ersten Tag der Verhandlungen als „objektiven Erfolg“. Noch nie in der Geschichte der bundesdeutschen Anti-AKW-Bewegung seien 3.000 EinwenderInnen zu einem Erörterungstermin erschienen. Mit seiner Einschätzung widersprach Kirchner anderen WAA -GegnerInnen, die sich enttäuscht über die Beteiligung geäußert hatten. Im Vorfeld des Eröffnungstages hatten pikanterweise nicht die Bürgerinitiativen, sondern Polizeistellen in der Öffentlichkeit mit größeren Zahlen jongliert.

Die WAA-GegnerInnen wollen trotz der Ablehnung ihrer Anträge auf Verlegung des Erörterungstermins nicht auf die Gelegenheit verzichten, ihre „besseren Argumente“ gegen die Wiederaufarbeitungsanlage in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Darüber, wie diese Strategie umzusetzen sei, ist es allerdings innerhalb des Einwender-Spektrums zu Auseinandersetzungen gekommen. Umstritten ist insbesondere die Frage, ob der Antrag des Münchener Anwalts Christian Sailer, den bayerischen TÜV als Gutachter aus dem Verfahren auszuschließen, nach der erwarteten Ablehnung durch Verhandlungsleiter Mauker auch die Gerichte beschäftigen soll. Rechtsanwalt Sailer, der im Erörterungsverfahren die österreichische Landesregierung von Vorarlberg, Greenpeace und den BUND vertritt, ist entschlossen in diesem Fall mit einem entsprechenden Antrag auf Einstweilige Anordnung vor den bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu ziehen.

Die Gegner dieses Vorgehens um den Würzburger BI-Anwalt Wolfgang Baumann fürchten dagegen die politischen Folgen einer möglichen Niederlage vor dem VGH: Wie fadenscheinig die Begründung einer Ablehnung der Einstweiligen Anordnung auch immer aussehen möge, das Bayerische Umweltministerium werde, so Baumann, einen solchen Beschluß des Verwaltungsgerichtshof gegen die WAA-GegnerInnen weidlich ausschlachten. Sailer hatte am Montag aus dem Ergebnisprotokoll einer internen Besprechung des TÜV-Bayern von 1983 zitiert, in dem skandalöse „goldene Regeln“ für Gutachter bei Erörterungsterminen niedergelegt wurden (s. taz vom Dienstag), und damit seinen Antrag auf Ausschluß des TÜV aus dem Verfahren begründet.

Das Protokoll hatte bei der Staatsanwaltschaft Hanau im Verfahren gegen die Atomfirma Alkem „erhebliche Zweifel an der Objektivität des TÜV-Bayern als Gutachter im Rahmen des Atomgesetzes“ aufkommen lassen.