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Wettlauf zum BVG

Düsseldorf (taz) - In dem Streit um das Genehmigungsverfahren für den „Schnellen Brüter“ in Kalkar scheint es ein Wettrennen zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu geben. Unklar ist, wer eher ankommt: die Bundesregierung oder die nordrhein-westfälische sozialdemokratische Landesregierung.

Ewald Schulte, Sprecher des Düsseldorfer Wirtschaftsministeriums, erklärte am Dienstag, daß das Land

-unabhängig von der Klage der Bundesregierung - gegen die bundesaufsichtliche Weisung klagen werde.

Die Weisung besagt, für den Brutreaktor in Kalkar kein Gutachten zu den Konsequenzen des Tschernobyl-Unfalls einzuholen. Wirtschaftsminister Reimut Jochimsen (SPD) werde gegen diese Weisung auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn diese bis Ende Oktober nicht vom Tisch sei. Das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium ist für das Brütergenehmigungsverfahren zuständig.

Dagegen hatte der Bundesminister für Umwelt und Reaktorsicherheit, Klaus Töpfer (CDU), Mitte vergangener Woche angekündigt, er werde in Karlsruhe eine Feststellungsklage einreichen, daß die nordrhein -westfälische Landesregierung das Genehmigungsverfahren aus politischen Gründen unnötig verzögere. Ewald Schulte erklärte, er gebe der angestrebten Klage der Bundesregierung „keinerlei Chancen“.

Johannes Nitschmann

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