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Verkommen-betr.: "Das fahrlässige" Erwürgen des Asylbewerber J.", taz vom 4.7.88

betr.: „Das 'fahrlässige‘ Erwürgen des Asylbewerbers J.“, taz vom 4.7.88

Man meint geradezu, die gute alte Tante 'Zeit‘ zu lesen - so feinfühlig-bedächtig erzählt Vera Gaserow die Geschichte des Mordes an dem Tübinger Asylbewerber.

Kritik an dem völlig entmenschten Mörder Andreas U. und den mit einem sogenannten kleinen Freispruch die Tat geradezu belohnende Richter wird zwar geäußert - aber eben nur in homöopathischer, vornehmer Dosis.

Nicht einmal als Rechtsextremisten will Frau Gaserow den Mörder bezeichnen. Sinnige Begründung: U.s Kumpane vom Fußball- oder Karateclub seien ja ebenso ausländerfeindlich!

Daß im „freiheitlichsten Rechtsstaat, den es je...“ ein Mensch wegen brauner Hautfarbe sowie versuchter Profitschmälerung einfach umgebracht werden darf, verlangt eine angemessene Reaktion.

Auf journalistischer Ebene heißt das zunächst mal, Wut und Empörung zum Ausdruck zu bringen, die Dinge beim Namen zu nennen, die völlige Verkommenheit dieses real existierenden Rechtsstaats bewußt zu machen. Und nicht bei beschaulicher Betrachtung stehenzubleiben.

Hans-Werner Hackbarth, Pforzheim-Niefern

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