: „Klüverbaum“ zog zurück
■ Als er schon entlassen war, stimmte der Küchenchef bei der Betriebsratswahl mit Das durfte er nicht / Dennoch erkannte das Arbeitsgericht die Wahl an
Der Betriebsratsvorsitzende steht schon seit einem halben Jahr draußen vor der Tür, gestern wollte die Geschäftsleitung des Nordbremer Hotels Klüverbaum auch den gesamten Betriebsrat wieder kippen. Wenn es nach ihrem Willen gegangen wäre, dann hätte das Bremer Arbeitsgericht die Betriebsratswahl vom Frühjahr dieses Jahres für nichtig erklärt. Der Grund: Betriebsratskandidat Kurt Schröder hatte, wie andere KolleInnen auch, seine Stimme abgegeben. Das hätte er nicht gedurft, meinte die Geschäftsleitung, weil er damals schon entlassen war. Unstreitig ist dagegen, daß er trotz Entlassung das „passive Wahlrecht“ hatte, sich also wählen lassen
durfte. Schröder, früher Chefkoch des Hotels, und seine Frau Karin bekamen bei der Wahl die meisten Stimmen. Den Küchenchef wählten seine Betriebsratskollegen zum Vorsitzenden und seine Frau zur Stellvertreterin.
Entlassen worden war Schröder noch vor der Wahl. Er hatte sich dafür eingesetzt, daß es überhaupt zur Betriebsratswahl kam - zum ersten Mal in der Geschichte des bekannten Blumenthaler Hotels. Bis dahin brauchten die Chefs sich mit einer Belegschaftsvertretung nicht herumzuärgern und konnten z.B.unbezahlte Überstunden verlangen.
Schröder war am 14. Februar entlassen worden, in letzter Minute. Schon am folgenden Tag
versammelte sich die zwanzigköpfige Belegschaft und bestimmte aus ihrer Mitte drei Kollegen, die als „Wahlvorstand“ die Betriebsratswahl vorbereiten sollten. Als Wahlvorstand hätte Schröder also schon am folgenden Tag gesetzlichen Kündigungsschutz gehabt, ebenso wie als Betriebsrat. Darin sieht Kurt Schröder den Grund für die Eile der Geschäftsleitung. Morgens hatte ihm der Chef noch zum 40. Geburtstag gratuliert, nachmittags bekam er das Kündigungsschreiben und abends kochte schon ein Ersatzmann für ihn, denn Schröder war mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden.
Dennoch konnte sich der arbeitslose Küchenchef in den Be
triebsrat wählen lassen, denn er reichte gegen seine Entlassung sofort eine Klage beim Arbeitsgericht ein. (vgl. taz vom 13.5.) Was er nicht durfte: selbst seine Stimme abgeben. Daß er das trotzdem tat, sei aber für das Wahlergebnis und deshalb für die Gültigkeit der Wahl nicht entscheidend gewesen, sagte Arbeitsrichter Mario Nitsche gestern zur Einleitung der Gerichtsverhandlung. Klüverbaum -Rechtsanwalt Förster fand das wohl auch: Er zog den Antrag des Hotels sofort zurück.
Ob der Betriebsratsvorsitzende zu Recht entlassen wurde oder nicht, das entscheidet das Bremer Arbeitsgericht erst im September.
mw
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