: Justizpolitik an der Waterkant
Vorstöße der schleswig-holsteinischen SPD-Regierung auf justizpolitischem Sektor werden kritisch beäugt / Ist ein eiserner Besen am Werk, oder tobt sich nur kleinliche Rachsucht aus? ■ Aus Kiel Jörg Feldner
Einige Kabinettsentscheidungen zur Justizpolitik haben die schleswig-holsteinische SPD-Regierung beim größten Teil der politischen Beobachter in den Verdacht gebracht, bereits nach sechs Wochen Amtszeit machtbesoffen zu sein. Besonders die fristlose Entlassung von Generalstaatsanwalt Gerhard Teschke, fünf Monate bevor er das Pensionsalter erreicht hätte, wird Engholm und seinem Justizminister als kleinliche Rachsucht angekreidet.
Tatsächlich ist es jedoch nicht nur die Arbeitsgemeinschaft der Juristen in der SPD, die Teschkes Entlassung aufatmend begrüßt. Auch die schleswig-holsteinische Strafverteidiger -Vereinigung und die Fachgruppe Richter und Staatsanwälte in der ÖTV erinnerten an Teschkes Tatenlosigkeit gegenüber den gezinkten Ermittlungen einiger Staatsanwälte in der Barschel -Pfeiffer-Affäre.
Das von Justizminister Klaus Klingner dringend gewünschte eigene Oberverwaltungsgericht (OVG) für Schleswig-Holstein anstelle des gemeinsam mit Niedersachsen betriebenen OVG Lüneburg, das in der Fachöffentlichkeit als politisch rechts gilt - wird vielfach als weiterer Schritt zur Gängelung der Rechtsprechung gewertet. Tatsache ist: beim OVG Lüneburg hätte Schleswig-Holstein kaum Chancen, den juristischen Ausstieg aus der Atomenergie durchzubekommen, bei einem eigenen OVG schon eher.
Froh ist die SPD inzwischen darüber, daß die Verringerung des Einflusses der Richterwahlausschüsse, die den Gerichtspräsidenten wählen, noch von der CDU-Regierung durchgeboxt wurde. Das gibt ihr die Möglichkeit, den freiwerdenden Posten des Präsidenten des einzigen Oberlandesgerichts mit einem liberalen Juristen, der die lebenslängliche Freiheitsstrafe für verfassungswidrig hält, zu besetzen.
Klingners Entscheidung, das von der CDU geplante zentrale Großgefängnis für Jugendliche nicht zu bauen, ist selbst bei der CDU nicht mehr auf Widerspruch gestoßen.
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