: Käufliches Asyl für Tamilen
Berlin (taz) - Kein Mensch weiß, wie die Bonner Ministerialbeamten ausgerechnet auf die Summe von 300 Mark kamen. Doch Ende Juni hat das Bundesinnenministerium entschieden, daß 300 Deutsche Mark wohl angemessen wären, um einem tamilischen Flüchtling das Asylrecht abzukaufen, sprich ihn zur Rückkehr in seine Heimat zu bewegen.
Wer dieses Rückkehr-Bonbon nicht schlucken will, so lautet die unverhohlene Drohung aus Bonn, dem werde eben in Kürze die bittere Pille der Zwangsabschiebung verabreicht. Die Zimmermannsche Rückkehraufforderung ist nur ein Beispiel dafür, wie nach dem Friedensabkommen in Sri Lanka europaweit der Druck auf die tamilischen Flüchtlinge zunimmt. Unter Verweis auf die „stabilisierte Lage“ haben Großbritannien, Norwegen und die Schweiz bereits mit vereinzelten Abschiebungen nach Sri Lanka begonnen. In der Bundesrepublik werden die 26.000 hier lebenden Tamilen nach einer umstrittenen Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel nicht als politisch Verfolgte anerkannt. Sie gelten jedoch bisher als „aus humanitären Gründen geduldet“.
Im Februar kündigte Berlin als erstes Bundesland eine Aufhebung dieses Abschiebestops an, wurde dann jedoch nach Protesten von amnesty international und wohl auch wegen einer Intervention des Hohen Flüchtlingskommissars der UNO und des Auswärtigen Amtes zurückgepfiffen. Noch Anfang des Jahres warnte die deutsche Botschaft in Sri Lanka, die indischen Truppen hätten bisher nicht zu einer wirklichen Befriedung der Konfliktgebiete beitragten können. Und der Bonner Flüchtlingskommissars-Vertreter - von Zimmermann fälschlicherweise als Kronzeuge für sein Rückkehr-Bonbon eingespannt - kann trotz „deutlicher Verbesserungen der Sicherheitslage“ in Sri Lanka ausdrücklich keine pauschalen Sicherheitsgarantien geben.
Der Flüchtlingskommissar bemüht sich derzeit zwar, mit europäischen Regierungen freiwillige Rückkehraktionen zu koordinieren, besteht aber auf dem Wort „freiwillig“. Auch diese freiwilligen Rückkehrprogramme müßten auf die Provinzen mit einer „stabilisierten Sicherheitslage“ beschränkt bleiben. Außerdem, so meint der Flüchtlingskommissar mit einem Wink auf Zimmermann, „muß die Repatriierung in menschlicher und würdiger Weise erfolgen. Dies ist nur möglich, wenn die freiwillige Rückkehr aus Europa ohne Druck in kleinen Zahlen und schrittweise erfolgt.“
Vera Gaserow
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