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Anfrage zur WAA-Militärhilfe

München (taz) - Der bayerische Landtagsabgeordnete der Grünen, Armin Weiß, möchte von der Staatsregierung wissen, welche Beamten an dem Amtshilfeersuchen des bayerischen Innenministeriums an das Verteidigungsministerium in Bonn beteiligt waren. Wie berichtet, will die Polizei die Möglichkeit haben, bei Demonstrationen vor der WAA in Wackersdorf auch Hubschrauber und Sanitätspanzer samt soldatischem Personal einzusetzen. Die Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten zielt auch auf die Frage, wer auf seiten der Bundesregierung bereit gewesen war, unter Umgehung des Parlaments eine so weitreichende Entwertung der Grundgesetzes vorzunehmen. Falls dieser Beschluß nicht aufgehoben wird, so die Grünen, müsse man davon ausgehen, daß mit der WAA eine Anlage zur Herstellung von Bomben mit Hilfe von Plutonium geplant sei. Auch die bayerische SPD sieht in dieser „Amtsbeihilfe“ einen Verstoß gegen das Grundgesetz, der nicht durch den Art. 35 der Verfassung abgedeckt ist, da es sich bei Demonstrationen nicht um Naturkatastrophen handelt. Der SPD-Landtagsabgeordnete Paul Gantzer will sich deshalb schriftlich an den bayerischen Innenminister sowie an Bundesverteidigungsminister Scholz wenden. Im bayerischen Innenministerium wird das Ganze mit einer „Diskussion um des Kaisers Bart“ abgetan. Die „Amtsbeihilfe“ sei eine bundeseinheitliche Regelung, die keinerlei Bezug zur WAA habe, so Pressesprecher Alfons Metzger. Gleichzeitig stellte er jedoch fest, daß sie für die WAA „natürlich in Betracht kommen könne“. Die „logistische Unterstützung“ sei jedoch nur auf Unterbringungsmöglichkeiten für Polizeibeamte in Kasernen, die Landeerlaubnis für Polizeihubschrauber oder das Auftanken der Hubschrauber beschränkt. „Wir sind doch nicht wahnsinnig und halsen uns diese Debatte auf“, meinte Metzger.

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