Bayern rechtfertigt Vorbeuge-Haft

München (taz) - Nachdem die bayerische Staatsregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Verlängerung des „Unterbindungsgewahrsams“ auf zwei Wochen unter Beschuß geraten war, sollte gestern eine Pressekonferenz im Innenministerium die „hysterischen Reaktionen“ unterbinden. „Das ist keine Erfindung Bayerns“, versuchte Innenminister Lang zu beruhigen und verwies auf Baden-Württemberg. Doch gleichzeitig mußte er zugeben, daß die Aktionen rund um die umstrittene Oberpfälzer Atommüllfabrik (WAA) für die Überlegungen ausschlaggebend waren. Kein anderes Bundesland, habe solche „langanhaltenden Aktionen“ wie etwa die Blockadetage in Wackersdorf erlebt. Der „Zeitrahmen“ von 48 Stunden Polizeihaft habe dafür nicht ausgereicht. Begründet wurde die Verlängerung der bayerischen Vorbeugehaft auch mit der schwierigen Aufgabe der Polizei, die durch das Wiederauftauchen von „Gewalttätern“ bei „Aktionen entmutigt und frustiert“ werde. Außerdem könne der Betroffene ja nach seiner „Freiheitsentziehung bei Gericht eine Feststellung der Rechtswidrigkeit beantragen“, meinte Lang. Die Vertreter aus dem Justizministerium waren sich sicher, daß der Gesetzentwurf „absolut im Einklang mit den verfassunggemäßen Vorgaben“ stehe.

Lui