Spielbank: CDU erneut belastet

Rechtsanwalt Meixner sagt vor Spielbank-Untersuchungsausschuß aus / Gespräche zwischen Kalweit-Gruppe und niedersächsischen Politikern bestätigt / Spielbankgesetz wurde im CDU-Parteivorstand beraten  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Durch ein gestern vor dem Spielbankuntersuchungsauschuß in Hannover verlesenes Dokument ist der Vorwurf gegen die niedersächsische CDU untermauert worden, sie habe dem niedersächsischen Spielbankgesetz nur gegen eine Beteiligung an der Spielbankgruppe Kalweit zugestimmt. Der als Zeuge geladene Mannheimer Rechtsanwalt Paul Meixner - der sich ansonsten auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berief bestätigte gestern dem Auschuß, daß er der Verfasser eines nicht unterschriebenen neunseitigen Vermerkes sei der dem Auschuß aus Akten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg übergegeben worden war.

In dem Vermerk wird über die zahlreichen Gespräche Meixner und des Steuerberater der Kalweit-Gruppe Berthold Klingmann mit niedersächsischen Politikern aller Parteien berichtet. Die Gespräche standen im Zusammenhang mit den Bemühungen der Kalweit-Gruppe um eine Spielbankkonzession. Als im Jahre 1970 die Verabschiedung eines Spielbankgesetzes wieder fraglich gewesen sei, so heißt es in dem Vermerk, habe die Kalweit-Gruppe verstärkt Kontakt zur CDU gesucht. Durch die Vermittlung des damaligen CDU-Abgeordneten Pohl sei es auch zu einem Kontakt zum CDU-Fraktionsvorsitzenden Brandes gekommen. Danach sei das Spielbankgesetz auch im CDU -Parteivorstand beraten worden.

Am 11.11. 1970 habe sich Meixner, heißt es in dem gestern verlesenen Schriftsatz, dann in Hannover mit Laszlo Maria von Rath getroffen, „mit dem meiner Erinnerung nach seinerzeit der heutige Ministerpräsident Ernst Albrecht beruflich eng zusammenarbeitete“. „Herr Rath erklärte mir, die CDU werde sich für das Spielbankgesetz im Sinne unserer Gruppe einsetzen“, schreibt Meixner weiter, „stellte allerdings gewisse Bedingungen. Um seinen Bedingungen Nachdruck zu verleihen, vermittelte er noch am gleichen Tag ein Gespräch mit dem damaligen Generalsekretär der niedersächsischen CDU Dieter Haaßengier.“

Die Bedingungen, die Rath für die CDU stellte, werden zwar in dem Vermerk nicht näher präzisiert. Allerdings schloß die Gruppe Kalweit zwei Monate später mit von Rath einen Vertrag ab, nach dem die Christdemokraten über von Rath ein Stimmrecht von 50 Prozent und eine Gewinnbeteiligung von 25 Prozent an der Gruppe Kalweit erhielt.

Bereits gestern morgen hatte der Ehrenvorsitzende der niedersächsischen CDU, der heute 88jährige ehemalige Kultusminister Richard Langeheine, vor dem Auschuß bestätigen müssen, daß er noch heute Anteile an der Spielbank Bad Harzburg/Hittfeld besitzt. Seinen Zweiprozent -Anteil im Nennwert von rund 80.000 DM an der Spielbank, so Langeheine, habe ihm vor einigen Jahren der inzwischen verstorbene Brauereibesitzer August Appenrodt geschenkt. Mit diesem sei er über 40 Jahre familiär eng verbunden gewesen. Wie die Konzession für die Spielbank Bad Harzburg/Hittfeld vergeben worden ist und wie Apperodt, dessen Vermögen Langeheine nach eigenen Angaben jahrelang verwaltet hat, an einen Spielbankanteil von 33 Prozent kam, konnte Langeheine nicht erklären.