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Vertrauensbildung

■ FDP fordert Selbstbeschränkung des Innensenators bei Meldeauskünften / Versprechen einhalten

Gegen die umstrittenen Melderegisterauskünfte an das Statistische Landesamt im Zusammenhang mit der Volkszählung hat sich jetzt der FDP-Datenschutzexperte Kammholz gewandt. Der Innensenator solle zu seiner Zusage von 1987 stehen, auch bei Bußgeldverfahren auf Melderegisterauskünfte zu verzichten und das Landeseinwohneramt nicht einzuschalten. Bei einfachen Auskünften sollte generell an Behörden eine Protokollierung eingeführt werden. Wie berichtet, hatte das Einwohnermeldeamt die Anfragen des StaLas nicht festgehalten. Der Datenschutzbeauftragte hatte dies als „Rechtsverstoß“ bezeichnet. Mit solchen Regelungen werde von vornherein der verbotene Melderegisterabgleich ausgeschlossen, erklärte Kammholz. Gerade in diesem sensiblen Bereich sei für die FDP der optimale Vertrauensschutz des Bürgers wichtiger als eine buchstabengetreue Auslegung der Rechtsvorschriften. Letzteres will aber der Innensenat tun. Mit der Zusage von damals habe man lediglich sicherstellen wollen, daß keine Erkenntnisse aus der Volkszählung ins Melderegister fließen, erklärte Innensenatssprecher Birkenbeul. Über eine Verpflichtung zur Protokollierung werde man erst nachdenken, wenn „Herr Kammholz dazu auffordert“.

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