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„Seelen-Striptease“ für NS-Opfer

Berlin (epd/taz) - Nach der zweijährigen Wiedergutmachungsdebatte bekommen bekanntlich NS-Opfer eine Art dürftiger Anerkennungsprämie. Jetzt stellt sich allmählich heraus, daß die Bürokratie den Genuß des Gnadenbrotes hart und bitter macht. Die Zwangssterilisierten, in jener Debatte neben den Sinti und Roma besonders hervorgehoben, haben zwar Anspruch auf jene einmalige Abfindung von 5.000 Mark. Allein der Gesetzgeber hat sich nicht darauf verstanden, das Erbgesundheitsgesetz als nationalsozialistisches Unrecht aufzuheben. In besonderen Notfällen sollen sie auch Anspruch auf eine Rente haben. Jetzt hat sich die Kölner Oberfinanzdirektion etwas einfallen lassen, um die Begehrlichkeit der NS-Opfer zu dämpfen: nämlich einen Fragebogen mit achtzig (!) Einzelfragen zur gesundheitlichen persönlichen und finanziellen Situation der Betroffenen. Zugleich werden Details über die damalige Sterilisationssituation erforscht. Das schrieb am Sonntag die 'Bremer Kirchenzeitung‘. Ihr zufolge gehen die Auskünfte „buchstäblich unter die Gürtellinieü.“

kh

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