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ABM-Programm für GSG 9

Daß die polizeilichen Aktionen gegen die „Bones“ ein „Schlag ins Wasser“ waren, vermuten inzwischen nicht mehr nur die Rocker selbst. Auch das BKA geht auf Distanz zu den „Rambo -Aktionen“ ('Spiegel‘), mit denen SoKos der Polizei und die Elitetruppe des BGS, die Mogadischu-Stürmereinheit GSG9, insgesamt 27 „Objekte“ der „Bones“ aufgemischt hatten.

So verwies der BKA-Spezialist für Bandenkriminalität Terstige auf Nachfrage der taz auf die Staatsanwaltschaft Ludwigshafen, die in Sachen „Bones“ ermittelt habe. Denn die Untersuchung der sogenannten Rocker-Szene sei nicht Sache der Bundespolizei gewesen. Terstige: „Das ist uns nicht auf den Leib geschnitten.“ Das BKA habe sich als Exekutivorgan nur deshalb angeboten, weil die „Bones“ länderübergreifend organisiert seien.

Den Einsatz der GSG9 rechtfertigte Terstige mit dem Hinweis darauf, daß diese Elitetruppe, die in einem Vergleich mit den Elitetruppen anderer Länder mehr als schlecht abschnitt, eben „nicht nur bei der Befreiung von Lufthansa-Maschinen“ zum Einsatz komme, sondern überall dort, wo es gelte, Schwerstkriminalität zu bekämpfen. Ob die „Bones“ nun Schwerkriminelle sind oder nicht, habe nicht die Polizeibehörde, sondern die ermittelnde Staatanwaltschaft zu entscheiden. Und die habe dem BKA mitgeteilt, daß „Bones„ -Mitglieder verdächtigt würden, am illegalen Handel mit Kriegswaffen und Betäubungsmitteln beteiligt zu sein und die „Prostitution zu fördern“. Darüberhinaus sei es nicht auszuschließen, daß die „Bones“ an Raubüberfällen und an Tötungsdelikten beteiligt gewesen sein könnten.

Bei den Aktionen gegen die „Bones„-Clubhäuser und gegen Privatwohnungen einzelner Rocker stellte die Polizei eine „erhebliche Anzahl von Waffen, darunter auch Faustfeuerwaffen großen Kalibers“ sicher. Einen konkreten Hinweis auf Beteiligung der „Bones“ am Drogenhandel gab es dagegen nicht.

Die „Bones“ selbst erklären dazu, daß lediglich vier „scharfe Waffen“ gefunden worden seien. Bei allen anderen Waffen habe es sich entweder um „Dekorationswaffen“ oder um „Gaspistolen“ gehandelt. Und für die „scharfen Waffen“ hätten die Besitzer Waffenscheine vorweisen können. Nicht in Abrede stellten die „Bones“, daß sie über Morgensterne, Schlagringe, Reizgas-Schlagstöcke und Nebelwurfkörper verfügt hätten. Aber diese „Spielzeuge“ könne man schließlich in Deutschland „in jedem Waffenladen kaufen“.

Von den 33 vorübergehend festgenommenen „Bones„-Mitgliedern ist zur Zeit noch ein 32jähriger Rocker in Haft. Alle andern „Bones“ mußten wieder auf freien Fuß gesetzt werden. An den Einsätzen gegen die „Bones“ waren mehr als 500 Beamte in insgesamt drei Bundesländern beteiligt.

Und den einen Rocker, den hätte die Polizei auch ohne diesen ganzen Aufwand geschnappt - meinte der Ludwigshafener Staatsanwalt Stepper nach der Mammutaktion, die er selbst ins Rollen gebracht hatte.

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