: Senat gegen Todesstrafe
■ Alliierte Bestimmungen sollen weiter entrümpelt werden / Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1946
Justizsenator Ludwig Rehlinger (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die in Berlin aufgrund alliierter Bestimmungen noch geltende Todesstrafe aufzuheben. Dieser Wunsch steht nach seinen Worten bei den Gesprächen mit den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs an der Spitze der Vorschläge des Berliner Senats für die weitere „Rechtsbereinigung“ der von den Besatzungsmächten nach dem Krieg erlassenen Gesetze und Vorschriften. Nach Meinung des Justizsenators bestehen derzeit wenig Aussichten dafür, daß die seit 1949 in Berlin nicht mehr ausgesprochene Todesstrafe auch formal abgeschafft wird und das vom Alliierten Kontrollrat 1946 beschlossene Gesetz Nummer 43 und die von den Westmächten 1951 erlassene Verordnung Nummer 511 aufgehoben werden. Rehlinger verwies dazu auf die Diskussion in den USA um die Todesstrafe und die statusrechtlichen Probleme. Die Westalliierten würden keine im Kontrollrat noch zusammen mit der Sowjetunion getroffenen Gesetze und Befehle aufheben. Rehlinger meinte, die westlichen Alliierten könnten auch durch eine gemeinsame Erklärung die Bestimmungen zur Todesstrafe außer Kraft setzen, ohne förmlich die entsprechenden Bestimmungen aufzuheben.
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