: Bundeskartellamt ärgert Töpfer
Berlin (dpa) - Das Bundeskartellamt sieht in der Lösung von Bundesumweltminister Töpfer für die Entsorgung deutscher AKWs einen Verstoß gegen das Kartellverbot. Die Verpflichtung der 13 Elektrizitätsunternehmen, die AKWs betreiben, die Entsorgung allein von ihrem Gemeinschaftsunternehmen GNS durchführen zu lassen, sei nach dem Kartellgesetz unzulässig. Allerdings sei dies ein „rechtstechnischer Verstoß“, für den eine formale Lösung gefunden werden könne. Dieser Einschränkung zum Trotz zeigten sich Bonner Umweltpolitiker unangenehm berührt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen