: RIAS-TV verfassungswidrig?
■ Bundesarbeitsgemeinschaft „Computer und Medien“ der Grünen fordern Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über RIAS-Fernsehen
Kurz vor dem morgigen Programmstart von RIAS-TV haben sich jetzt auch die Bundes-Grünen in die kontroverse Debatte eingeschaltet. Denn nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft „Computer und Medien“ der Grünen muß sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Fernsehprogramm des Berliner RIAS befassen.
Die Grünen drängten darauf, „die Verfassungswidrigkeit von RIAS-TV“ durch das Bundesverfassungsgericht in einer Normenkontrollklage feststellen zu lassen, erklärte der medienpolitische Specher der Bundestagsfraktion der Grünen Ulrich Briefs gestern in Bonn. Zudem forderte er die Bundesregierung auf, ihre Zahlungen, mit denen 90 Prozent des RIAS-Fernsehen finanziert werden sollen, sofort einzustellen.
Briefs verwies in seiner Erklärung auf eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge das Fernsehen staatsunabhängig sein müsse. Aus diesem Grunde sei auch 1961 das Adenauer-Fernsehen verboten worden. Heute versuche die Bundesregierung über das Berliner Besatzungsstatut und den der amerikanischen Regierung unterstehenden RIAS, Einfluß auf ein Fernsehprogramm zu nehmen. Damit drohe die Gefahr eines bundesweiten Regierungsfernsehens.
Untermauert wird diese Befürchtung nicht zuletzt durch die Tatsache, daß das Programm von RIAS-TV bereits auch in Teilen von Niedersachsen ohne weiteres empfangen werden kann und - als erster Schritt - dort dann auch die Möglichkeit besteht, „ortsübliches“ Programm in die Kabelnetze einzuspeisen.
dpa
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