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Strafanzeige gegen Polizei

 ■ D O K U M E N T A T I O N

Schreiben der Rechtsanwälte Bischoff, Rosenkranz, Wildhagen

Hamburg, den 20.8.1988

Herrn Generalstaatsanwalt

bei dem Oberlandesgericht Köln

Reichensperger Platz 1

5000 Köln 1

Strafanzeige

1. gegen den Einsatzleiter des SEK Köln, welcher am 18.8.1988 den Einsatzbefehl erteilte, das auf der Autobahn Köln-Frankfurt befindliche Fluchtfahrzeug der Geiselnehmer Rösner und Degowski zu rammen und mit Schußwaffengebrauch die Geiselnahme zu beenden;

2. gegen den Einsatzführer der Polizei des Landes Nordrhein -Westfalen, der den Befehl erteilte, daß das SEK Köln ein gewaltsames Ende der Geiselnahme herbeiführe

a) wegen des Verdachts des bedingt vorsätzlich begangenen Totschlags (§112 StGB). Der Verdacht gründet sich darauf, daß der gewaltsamen Beendigung der Geiselnahme zu dem bekannten Zeitpunkt Vorrang eingeräumt wurde vor dem Schutz des Lebens der Geiseln. Der angeordnete unkontrollierte Schußwaffengebrauch nahm den Eintritt des Todes einer der beiden Geiseln in Kauf;

b) hilfsweise wegen bewußt fahrlässig herbeigeführter Verursachung des Todes eines Menschen gemäß §222 StGB.

Namens und in Vollmacht der Angehörigen der getöteten Silke Bischoff (Vollmachten anbei) sowie in eigenem Namen stelle ich Strafantrag und ersuche um unverzügliche Aufnahme der Ermittlungen.

gez. Gerold Bischoff, Rechtsanwalt

Gerold Bischoff ist Onkel zweiten Grades der getöteten Geisel. Seine Telefonnummer in Hamburg: 040-58 30 46

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