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Die tödlichen Schüsse aus Polizeipistolen

■ „Finaler Rettungsschuß“ - Freibrief zur vorsätzlichen Tötung / Todesschüsse meist in vermeintlichen Notwehrsituationen

Berlin (taz) - „Finaler Rettungsschuß“ nennt sich beschönigend die juristische Ermächtigung zur vorsätzlichen Tötung durch die Polizei, die im Zusammenhang mit der Gladbecker Geiselnahme jetzt diskutiert wird. Mitte der siebziger Jahre wurde der „finale Rettungsschuß“ im Musterentwurf für ein bundeseinheitliches Polizeigesetz folgendermaßen definiert: „Ein Schuß, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er die einzige Möglichkeit zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.“ Nur Bayern, Niedersachsen und Rheinland -Pfalz übernahmen diesen juristischen Freibrief zum polizeilichen Todesschuß in ihre Polizeigesetze. Für andere Bundesländer gilt juristisch weiter der Grundsatz, daß die Polizei nur in Notwehr oder Nothilfe schießen darf und das auch nur, um eine Person „angriffs- oder fluchtunfähig“ zu machen.

In der Praxis jedoch, so hat die polizeikritische Zeitschrift 'Cilip, Bürgerrechte und Polizei‘ untersucht, waren es eher diese vermeintlichen Notwehr- und Nothilfesituationen, die in der Vergangenheit zu tödlichen Schüssen aus Polizeipistolen führten und nicht der „finale Rettungsschuß“. Am häufigsten, so 'Cilip‘ weiter, schossen Polizisten in unvorhergesehenen Alltagssituationen. Insgesamt ist die Zahl der tödlichen Schüsse aus Polizeipistolen seit 1983 (23 Todesopfer) gesunken und lag im letzten Jahr bei sieben. Vehement verfochten hat bisher nur Bayern den „finalen Rettungsschuß“. Von den zwölf tödlichen Schüssen, die Polizeibeamte 1986 abgaben, kamen allein sieben aus bayerischen Polizeipistolen. Zwei wurden als „finaler Rettungsschuß“ abgegeben. Nordrhein-Westfalens Innenministerium, das jetzt wegen des „Geiseldramas“ kritisiert wird, hat übrigens 1983 aus einer anderen Geiselnahme Konsequenzen gezogen: nachdem die Polizei in einer wilden Ballerei zwei Geiseln getötet hatte, wurden in NRW die Polizeiwaffen gegen ein Dauerfeuer gesichert. Und Polizisten müssen ein „Nichtschießtraining“ absolvieren, das vor dem „Ausklinken“ in Streßsituationen schützen soll.

Vera Gaserow

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