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Peilsender erlaubt

■ Senat rechtfertigt Polizeiermittlungen mit Peilsendern, gibt aber keine Auskunft darüber, warum sie angewendet werden

Mit dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) hat jetzt auch der Senat den Einsatz von Peilsendern bei Polizeiermittlungen gerechtfertigt. Wie berichtet, hatte die Kriminalpolizei derartige James-Bond-Methoden angewandt und sich damit in eine rechtliche Grauzone begeben, denn der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln ist bislang nur dem Verfassungsschutz erlaubt.

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des AL-Abgeordneten Wieland zum Thema Peilsender fällt die Auskunft allerdings recht spärlich aus. Da die meisten Ermittlungen der Polizei als geheime Verschlußsachen eingestuft seien, will die Senatsinnenverwaltung nicht verraten, wieviele Peilsender die Berliner Polizei hat, was sie kosten und wann sie angewendet werden. Neben dem Paragraphen14 nach ASOG findet der Einsatz von Minisendern aber auch „seine rechtliche Legitimation in der analogen Anwendung der Paragrapgen81b und 163b“ der Strafprozeßordnung, heißt es in dem Antwortschreiben.

Das hält Rechtsanwalt Olaf Franke, der einen von den 007 -Methoden betroffenen Mandanten vertritt, allerdings für strikt unzulässig: „Eingriffe in das Recht von Betroffenen bedürfen immer einer rechtlichen Grundlage“, erklärt Rechtsanwalt Franke, „und keiner analogen Konstruktion.“

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