Keine Baugenehmigung für DWK

Das Landratsamt in Schwandorf verweigert der WAA-Betreiberin die Bauerlaubnis für das Hauptprozeßgebäude / Stellvertretender Landrat: „Antragsunterlagen nicht genehmigungsfähig“  ■  Aus München Luitgard Koch

Das Schwandorfer Landratsamt ist aufmüpfig. Der stellvertretende SPD-Landrat, Dietmar Zierer, verweigerte der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) die Baugenehmigung für das Hauptprozeßgebäude WAA. Die DWK soll auch die Kosten des Verfahrens, nämlich 166.000 Mark bezahlen. Zierer begründet seine Weigerung damit, daß seitens der DWK noch keinerlei wasserrechtliche Grundlagen vorliegen und noch nicht einmal ein Antrag auf Entsorgung der radioaktiven Abwässer gestellt wurde. „Das sei alles chaotisch und nicht genehmigungsfähig“, so Zierer. Um weiterbauen zu können bisher verschlang das Projekt rund 2,2 Milliarden Mark braucht die DWK neben der zweiten atomrechtlichen Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) auch eine ganz reguläre Baugenehmigung. Die zweite TEG wird von der Genehmigungsbehörde, dem bayerischen Umweltministerium, voraussichtlich zum Jahresende erteilt.

Das Erörterungsverfahren dazu wurde bereits unter skandalösen Umständen vom Umweltministerium abgebrochen. Gegen den Ablehnungsbescheid des Schwandorfer Landratsamts kann nur die DWK Rechtsmittel einlegen. Die bayerische Spezialität des sogenannten „Selbsteintrittsrechts“ der Staatsregierung (Lex Schmierer“), geschaffen für den Fall, daß die Landräte vom Atom-Kurs der CSU abweichen, funktioniert in diesem Falle nicht. Die Entmachtung der Landräte, greift nur, wenn sich der Landrat weigert überhaupt eine Entscheidung zu treffen. Jedoch sitzt letzten Endes die bayerische Staatsregierung trotzdem am längeren Hebel. Nach dem voraussichtlichen Tauziehen zwischen DWK und Landratsamt landet der Genehmigungsbescheid nämlich auf dem Tisch der Regierung der Oberpfalz und damit wieder in den Händen der CSU.

Im bayerischen Innenministerium nannte gestern der Sprecher das Vorgehen Zierers eine „Nacht- und Nebelaktion“, die rechtlich nicht haltbar sei. Vor einer Ablehnung des Antrages hätte das Landratsamt prüfen müssen, ob der DWK die Möglichkeit einer Berichtigung oder Ergänzung der Unterlagen zugestanden wäre. Allein Verfahrensbeteiligten sei klar gewesen, daß beim derzeitigen Verfahrensstand weder eine positive noch ein negative Sachentscheidung möglich sei. Im weiteren Verfahrensweg bleibt nun der DWK die Möglichkeit, beim Schwandorfer Landratsamt Beschwerde gegen den Bescheid einzulegen. Sollte es bei der Ablehnung des Bauantrages bleiben, verlagert sich dann die Zuständigkeit auf die Regierung der Oberpfalz. Auf dieser Entscheidungsebene sind bislang sämtliche Anträge im Sinne der Betreiberfirma positiv beschieden worden.

Die Betreibergesellschaft DWK wird, wie deren Sprecher gestern der taz bestätigte, Rechtsmittel einlegen. Der übliche Rechtsweg über das Landratsamt, die über den Widerspruch zu entscheiden hätte, soll dabei umgangen werden. Die DWK will versuchen, ihren Antrag direkt bei der Regierung der Oberpfalz vorzubringen.