: US-Air-Base Erbenheim aufgerüstet
■ 39 zusätzliche Hubschrauber werden stationiert / Bundesverteidigungsminister Scholz ist einverstanden Hessischer Landtag ist dagegen / Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheidet diese Woche
Bonn (dpa) - Auf dem US-Militärflugplatz Wiesbaden-Erbenheim werden im September weitere 39 US-Hubschrauber stationiert. Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hat am Mittwoch den US-Streitkräften mitgeteilt, daß er gegen diese Stationierung keine Bedenken erhebe. Eine Entscheidung über die geplante Stationierung von insgesamt 181 Kampfhubschraubern und Militärflugzeugen bis 1993 sei damit noch nicht gefallen, erklärte Hardthöhensprecher Winfried Dunkel. Die CDU/FDP-Landesregierung von Hessen hatte sich scharf gegen die Pläne ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden will heute in der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Wiesbaden und dem Bundesverteidigungsministerium um die Stationierung zusätzlicher Flugzeuge in Erbenheim seine Entscheidung verkünden. Auf dem Flugplatz sind gegenwärtig 25 Militärmaschinen und 32 Hubschrauber stationiert.
Das Wiesbadener Kabinett, die Stadt Wiesbaden und zahlreiche Bürgerinitiativen hatten argumentiert, daß durch die zusätzlichen Stationierungen die Flugsicherheit und die Sicherheit für die Menschen im Wiesbadener Raum gefährdet werden. Auch der zivile Luftverkehr auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen werde stark beeinträchtigt.
Die hessische Landesregierung hatte in ihrem am 10. August verkündeten einstimmigen Beschluß darauf hingewiesen, die neue Stationierung würde 1993 zu jährlich 90.000 bis 100.000 Flugbewegungen im Raum Wiesbaden-Erbenheim führen. Dunkel erklärte, für die vorgesehene Teilstationierung sei die umfangreiche Prüfung und Auswertung der Unterlagen abgeschlossen. Mit dem Stationierungsschritt könnten sich die Flugbewegungen von gegenwärtig 45.000 auf höchstens 60.000 erhöhen. „Sie stellt keine wesentliche Änderung des Flugbetriebes in Wiesbaden-Erbenheim dar und ist auch sonst mit deutschem Recht vereinbar“, unterstrich Dunkel. Zusätzliche Genehmigungen und Vereinbarungen seien insoweit nicht erforderlich.
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