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Baustopp für Heusner-Viertel

Bochum (taz) - Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Mittwoch, daß die Bebauung des ehemals besetzten Heusner -Viertels in Bochum unrechtmäßig ist. Im November '86 waren die rund 120 Häuser des Viertels geräumt und abgerissen worden. Die Stadt begann mit dem Bau der Westtangente, einer Zufahrtsstrecke zur Bundesstraße 1. Das OVG begründet seine Entscheidung damit, daß im Bebauungsplan der Stadt Bochum die Gesamtkonzeption der Westtangente nicht ausreichend berücksichtigt sei. Die Zufahrtsstraße sei ein Stückwerk. Weiterhin sei der geplante Bau zweier Anbindungstrassen an einen bereits gebauten Tunnel im Genehmigungsverfahren nicht rechtzeitig bekanntgemacht worden. Die Grünen in Bochum fordern jetzt einen sofortigen Baustopp. Darauf wollen sich die verantwortlichen Politiker der Stadt nicht einlassen. Sie verweisen darauf, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, zudem wolle man alle Rechtsmittel ausschöpfen, um das Projekt Westtangente weiterzubauen. Eine Rechtsbeschwerde soll prüfen, ob es sich bei dem Bau um ein Projekt „besonderer Bedeutung“ handelt, oder aber andere OVGs in vergleichbaren Fällen anders entschieden haben.

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