: Ermittlungen gegen Polizei
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen die Bankräuber und Geiselnehmer, sondern auch gegen die Einsatzleitung der Polizei: Wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassen“. Zum Beispiel der Verstoß gegen die Polizeidienstvorschrift, nach der bei Geiselnahmen ein Notarztwagen mitzuführen ist, könnte strafrechtlich relevant werden, wenn das endgültige ärztliche Gutachten dem Jungen eine ernsthafte Überlebens-Chance einräumen würde. Die Bremer werden die Ermittlungen aber an die Essener Staatsanwaltschaft abgeben. (taz)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen