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Keine Zuschüsse für Arbeitslose

Kassel (ap) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, daß auf die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen durch die Arbeitsämter zur Eingliederung von Arbeitslosen in das Arbeitsleben kein Rechtsanspruch besteht. Die Arbeitsämter haben vielmehr einen Ermessensspielraum. Die Leistungen der Arbeitsämter dürfen höchstens für ein Jahr gewährt werden, sollen im allgemeinen 50 Prozent des Arbeitsentgelts nicht überschreiten und nach sechs Monaten um zehn Prozent herabgesetzt werden.

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