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BGH: Kein neues Verfahren für Wehrsport-Chef Hoffmann

Nürnberg (taz) - Das Verfahren gegen Karl-Heinz Hoffmann, Chef der 1980 verbotenen „Wehrsportgruppe“, wird nicht neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Revision des Neofaschisten gegen das am 30.Juni 1986 gefällte Urteil als „offensichtlich unbegründet“ zurück.

Hoffmann war nach 186 Verhandlungstagen im bislang aufwendigsten Prozeß gegen einen Rechtsradikalen in der BRD wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung, Geldfälschung, Strafvereitelung und Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Vom Vorwurf, den Doppelmord an dem jüdischen Verleger Levin und dessen Lebensgefährtin geplant und in Auftrag gegeben zu haben, hatte ihn die 13.Große Strafkammer am Landgericht Nürnberg mangels Beweisen freigesprochen.

Die Nürnberger Staatsanwaltschaft, die durch vielfältige Pannen im Verfahren geglänzt hat, hatte an einer Verurteilung des WSG-Chefs wegen Doppelmordes von Anfang an kein Interesse gezeigt und schließlich auch im November letzten Jahres den Revisionsantrag gegen den Freispruch zurückgezogen.

Hoffmann, der in der Haft seine damals mitangeklagte Lebensgefährtin Franziska Birkmann geheiratet hat, wird wahrscheinlich nächstes Jahr nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe vorzeitig entlassen werden.

bs

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