: Beginn des Memminger 218-Prozesses
Memmingen(ap/dpa) - Gestern hat der Prozeß gegen den Frauenarzt Horst Theissen im bayerischen Memmingen begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, zwischen 1981 und 1987 in 156 Fällen Schwangerschaftsabbrüche ohne gesetzliche Soziale Indikation vorgenommen zu haben. Dem Arzt droht eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren sowie der Entzug der Approbation.
Die Gerichte in Memmingen hatten 133 mittlerweile verurteilten Frauen die Existenz einer sozialen Notlage abgesprochen.
In diesem Zusammenhang wurden gegen 385 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Anwalt von Theissen beantragte gestern die Einstellung des Verfahrens, da die Beweismittel der Anklage aus der Beschlagnahme der PatientInnenkartei des Arztes stammten.
Dies sei rechtswidrig, da der PatientInnenschutz gebrochen worden sei. Ein zweiter Antrag auf Einstellung des Verfahrens, der damit begründet wurde, daß die Jugendschutzkammer zuständig sei, da einige seiner Patientinnen zum Zeitpunkt des Abbruchs minderjährig gewesen seien und somit auch als Zeuginnen unter das Jugendstrafrecht fallen, wurde gestern abgelehnt.
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