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Demonstranten keine Straßenkehrer

Berlin (taz) - Der Veranstalter von einer Demonstration muß nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht in jedem Fall die Kosten für eine Straßenreinigung erstatten. Dies geht aus einer am Dienstag in Berlin verkündeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Mit dem Spruch wies der Erste Senat einen Revisionsantrag der Stadt Bonn ab, die dem Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) im Juni 1983 einen Kostenbescheid über 3.673,80 Mark zugestellt hatte. (Az: BVerwG 1 C 71.86). Der VDS organisierte am 4.Dezember 1982 eine Demonstration gegen Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAFÖG), bei der rund 50.000 Studenten und Schüler auf mehreren Routen zum Bonner Hofgarten gezogen waren.

Der VDS hatte dabei die Auflage der Stadt erfüllt, auf den Sammelplätzen 20 Müll- und Toilettencontainer aufzustellen. Trotzdem begann die Stadtreinigung beim Abmarsch der Demonstranten mit dem Straßenputz, bei dem es - wie die folgenden Instanzen feststellten - viel zu tun gab.

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