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Durchsuchungen bundesweit

Mehr als 30 Wohnungen betroffen / Bundesanwaltschaft begründet Hausdurchsuchungen mit Ermittlungen nach §129a / Verdacht nur gegen eine Person  ■  Aus Berlin Till Meyer

Auf Antrag von Generalbundesanwalt Rebmann hat es gestern über 30 Hausdurchsuchungen in der ganzen Republik gegeben. Zentrum der vom Bundeskriminalamt geleiteten Aktion war Stuttgart, wo allein 20 Wohnungen durchsucht wurden. Weitere sechs Durchsuchungen gab es in Esslingen, zwei in Hamburg, zwei in Frankfurt, jeweils eine in München und Hannover und fünf in Berlin. Rebmann hatte die Durchsuchungsbefehle am 6. und 7.September beim Bundesgerichtshof beantragt und erhalten. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft (BAW) begründete die großangelegte Hausdurchsuchungsaktion „mit einem Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129a gegen eine Person im Raum Stuttgart, die im Verdacht steht, Mitglied in der RAF zu sein“. Gegen diese Person, deren Namen die BAW nicht nennen wollte, weil sie die „Person doch nicht öffentlich an den Pranger stellen“ wolle, läuft zwar ein Ermittlungsverfahren, es besteht aber kein Haftbefehl. Der oder die Verdächtige, von der BAW stets nur als „Person“ bezeichnet, befindet sich laut BAW auf freiem Fuß. Durchsucht werden jetzt die Wohnungen von Leuten, „die verdächtigt werden, in Kontakt zu dieser Person zu stehen, um Beweißmittel sicherstellen zu können“. Ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung „einer kriminellen Vereinigung“ könnte dann auch gegen die Wohnungsinhaber eingeleitet werden, „wenn wir auf dem Wege des Zufalls Beweißmaterial sicherstellen“.

„Wir haben ja erst mal nur einen Verdacht, der sich entweder bestätigt oder nicht“, rechtfertigte die Bundesanwaltschaft ihre umfassende Durchsuchungsaktion.

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