: Paragraph 218-Prozeß: Alle Namen verlesen
Memmingen/München (taz/dpa) – Mit der Verlesung der Anklageschrift wurde am Freitag der Prozeß gegen den Memminger Frauenarzt Theissen fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, in 156 Fällen illegal Abtreibungen durchgeführt zu haben. Der Vertreter der Anklage verlas die vollen Namen der Frauen und das Datum des Abbruchs. Der Antrag der Verteidigung, die Anonymität der Frauen zu wahren und die Namen nicht zu verlesen, war vom Gericht zuvor abgelehnt worden.
Mit Empörung hat die SPD auf einen Brief der bayerischen Justizministerin Mathilde Berghofer-Weichner (CSU) an den SPD-Vorsitzenden Hans-Jochen Vogel reagiert. In dem gestern veröffentlichten Schreiben hatte die Ministerin den Aufruf des bayerischen SPD-Präsidiums zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die Abtreibungsprozesse in Memmingen kritisiert. Durch die Veranstaltung werde die Unabhängigkeit der Justiz in Frage gestellt. Frau Berghofer forderte Vogel wörtlich auf: „Helfen Sie auch mit, die Unabhängigkeit unserer Gerichte zu wahren und sie nicht dem Terror der Straße preiszugeben.“
Die neue stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler –Gmelin nannte es unverständlich, daß eine Justizministerin im Zusammenhang mit einer vom Grundgesetz geschützten Demonstration vom „Terror der Straße“ rede. „Das darf nicht einmal in Bayern möglich sein“, erklärte die SPD –Politikerin.
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