piwik no script img

Reps und MLPD gegen Radio Bremen

■ Rechtsstreit um Wahlwerbespots im Vorfeld der Europawahl

Zwei ganz unterschiedliche Parteien klagten gestern vor dem Bremer Verwaltungsgericht gegen Radio Bremen: Die rechts -konservativen „Republikaner“ und die „Marxistisch -leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD). Beide wollten feststellen lassen, daß ihnen bei der Bürgerschaftswahl vor einem Jahr zu Unrecht Wahlwerbespots im Fernsehen verweigert worden sind. Die Urteile werden erst in den nächsten Wochen verkündet werden. Allerdings machte die Kammer unter Vorsitz von Brigitte Dreger gestern klar, daß sie die Anträge der beiden Parteien ablehnen werde.

Zur Erinnerung: Die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien hatten sich vor der Bürgerschaftswahl geeinigt, auf Fernsehwerbung ganz zu verzichten. Die DKP schloß sich dieser Übereinkunft später an. Daraufhin hat Radio Bremen auch den kleinen Parteien den Zugang zu den Studios verwehrt.

Noch vor der Wahl haben die Rublikaner und auch die Marxisten-Leninisten sich mit „einstweiligen Verfügungen“ den Weg in den Äther freiprozessieren wollen. Ohne Erfolg. Mit der Begründung: Wenn Fernseh-Werbung, dann müsse sie allen und nicht nur einigen Parteien offen stehen, lehnte das Verwaltungs- Gericht ab. Das eilig angerufene Bundesverfassungsgericht leug

nete die Eilbedürftigkeit und verwies die Kläger auf den langwierigen Gang durch die Instanzen.

Die großen Parteien hätten den kleinen ihren Wahlkampf vorgeschrieben, und zwar mit Hilfe von Radio Bremen, erklärte Christian Kölle von der MLPD. Für die großen sei es ja leicht gewesen, auf Fernsehwerbung zu verzichten, die kleinen seien aber darauf angewiesen, abgesehen von der faschistischen DVU, die zwei

Millionen Mark für Plakate und Postwurfsendungen ausgeben konnte. „Freien Zugang zu den Massenmedien“, forerte Kölle für seine Partei.

Der Rechtsanwalt Lutz Hambusch, Bremer Vorsitzender der Republikaner, argumentierte anders. Er berief sich auf das „Rundfunk-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Karlsruher Richter sich mit privaten und öffentlichen Sendern be

schäftigen. Im Gegensatz zu den privaten hätten die öffentlichen Sender die „Grundversorgung“ der Bürger anzubieten, wozu auch die Wahlwerbung gehöre.

Für die Europawahl im Juni 1989 hat die MLPD bereits Werbespots bei Radio Bremen beantragt. Eine Zusage mochte der Sender nicht machen. Es sei noch offen, ob es für diese Wahl überhaupt Wahlwerbespots im Fernsehen gebe.

mw

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen