Ausweisung

■ trotz Gerichtsurteil

Die Stadt Delmenhorst hält an der Ausweisung eines wegen Heroin-Schmuggels vorbestraften türkischen Staatsbürgers fest, obwohl ihm in seiner Heimat möglicherweise Folter und neuerliche Verurteilung drohen. Der Delmenhorster Stadtdirektor Bernd Bramlage erklärte, nach einem Schreiben des Auswärtigen Amtes sei Folter in der Türkei nicht grundsätzlich an der Tagesordnung. Die Stadt habe deshalb keine Veranlassung, von ihrer Position abzurücken.

Gegen eine Ausweisung hatte sich auch das Verwaltungsgericht Oldenburg ausgesprochen und erklärt, daß dem Türken in seiner Heimat möglicherweise sogar die Todesstrafe drohe. Die Stadt Delmenhorst hat dagegen das Oberverwaltungsgericht Lüneburg angerufen. Das Auswärtige Amt in Bonn mochte gegenüber der Delmenhorster Praxis keine Stellungnahme abgeben: In einzelnen Fällen könnten Folterungen jedoch nicht ausgeschlossen werden, besonders in türkischen Polizeigefängnissen. tef