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TWA-Fragen: Datenschützer hilflos

Gegen indiskrete Fragen, die die Fluggesellschaft TWA in Tegel an ihre Passagiere stellt, gibt es datenschutzrechtlich kaum eine Handhabe. Wie gestern berichtet, fragt TWA „aus Sicherheitsgründen“ in einigen Fällen nach Reisezweck, Übernachtungsort und Namen von Gastgebern. Bei Weigerung droht Zurückweisung des Fluggastes. Der für private Dateien zuständige Leiter der Datenschutzaufsicht beim Innensenator, Baumeister, hätte nur bei der Beschwerde eines Fluggastes die Möglichkeit, überhaupt tätig zu werden. Nach Lage der Dinge sieht Baumeister jedoch keinen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften, weil TWA - nach eigenen Angaben die Auskünfte der Fluggäste nicht erfasst und speichert. Außerdem seien die Auskünfte „freiwillig„; wenn man bei Weigerung von TWA zurückgewiesen werde, könne man das „über den Markt regeln“, sprich: mit einer anderen Gesellschaft fliegen. Ganz theoretisch sei eine Zivilklage auf Schutz des Persönlichkeitsrechts denkbar. Seine Behörde habe selbst bei Verstößen „so gut wie keine Sanktionsmöglichkeiten“.

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