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AOK konrollierte Arbeitslose

■ Ehe es Auslands-Krankenscheine gab, mußten Erwerbslose eine Urlaubsbescheinigung des Arbeitsamts vorlegen / Arbeitsamt distanzierte sich von der „Amtshilfe“

Auch Arbeitslose haben Urlaub, allerdings nur drei Wochen pro Jahr. Wenn ein Arbeitsloser jedoch ins Ausland fahren will, und zu diesem Zweck bei der AOK Auslands -Krankenscheine abholen will, schütteln die MitarbeiterInnen hinter dem Tresen erstmal den Kopf. Auslands-Krankenscheine gibts erst, wenn der Erwerbslose eine Bescheinigung des Arbeitsamts vorlegt. Darin muß das Amt bestätigen, daß er seinen Urlaub zu recht antritt, und nicht einfach „schwarz“ wegfährt.

Lothar Müller, stellvertreten

der Geschäftsführer der Bremer AOK, hat diese Praxis gegenüber Radio Bremen bestätigt. „Aus Sicherheitsgründen“, verfahre die Kasse so, und im Interesse der Arbeitslosen. Denn wenn der unberechtigt Urlaub mache, dann würde ja Arbeitslosengeld und auch Krankenversicherungsschutz wegfallen.

„Das war nur eine Panne, die ein oder zweimal vorgekommen ist“, sagte dazu gestern AOK-Pressesprecher Wilfried Mysegaes.

Die „Arbeitsgemeinschaft arbeitsloser Bürger“ (AGAB) weiß

aber von mehreren Fällen, verstreut über viele Monate. Der taz wurde überdies bekannt, daß eine interne Dienstanweisung bei der AOK bestand, die den MitarbeiterInnen vorschreibt, die Bescheinigungen von der Arbeitslosen zu verlangen.

Die dürfte jetzt nicht mehr gelten. Sobald die Praxis der AOK öffentlich bekannt wurde, stellte die Kasse sich um. Das Arbeitsamt hatte zuvor erklärt, daß es an der „Amtshilfe“ der AOK nicht interessiert sei. Auch die anderen Bremer Krankenkassen hatten sich distanziert.

mw

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